Klaus Wittmann
─ Kanzlei für
Strafrecht
Meine Spezialisierung liegt im Strafrecht. Ich bin davon überzeugt, dass ich so die beste Qualität und Expertise für Sie erbringen kann. Ich habe mich auf Verstöße gegen das BtMG, auf Jugendstrafrecht, Sexualstraftaten, Wirtschaftsstrafrecht, Körperverletzung und Raub spezialisiert.
Strafverteidiger Ingolstadt
Klaus Wittmann
─ Fachanwalt für Strafrecht
Bei einer Strafverteidigung Ingolstadt kann es um viel gehen, bei schweren Vorwürfen um Freiheit oder Gefängnis. Deswegen sollten Sie einen Strafverteidiger wählen, dem Sie vertrauen können. Klaus Wittmann in Ingolstadt, Fachanwalt für Strafrecht, garantiert Ihnen eine kompetente Strafverteidigung in Ihrem Interesse.
Was tun beim Vorwurf einer Straftat?
Kennen Sie Ihre Rechte!
Wenn Menschen mit Polizei und Justiz konfrontiert werden, sind sie häufig erst einmal überfordert. Dabei hilft das richtiger Verhalten im Ernstfall empfindliche Strafen und weitreichende Folgen einer Strafverfolgung zu verhindern. Folgenden praktischen Rat gebe ich Ihnen bei:
Verhaftung
Jeden Tag erhält eine Vielzahl von Menschen, sei es als Zeuge oder als Beschuldigter, eine Vorladung oder einen schriftlichen Äußerungsbogen von der Polizei. Zumindest dann, wenn man von einer solchen Maßnahme als Beschuldigter betroffen ist, sollte man höchste Vorsicht walten lassen. Unabhängig von Schuld oder Unschuld kann mit der richtigen Reaktion der weitere Verlauf des Strafverfahrens maßgeblich beeinflusst werden.
Hausdurchsuchung bei Straftat
Bei einer Durchsuchung ist es wichtig, ruhig zu bleiben. Sie sind nicht verpflichtet, zu kooperieren. Verstecke oder Passwörter müssen und sollten Sie nicht preisgeben – auch hier gilt der Grundsatz, dass sich niemand selbst einer Straftat belasten und entsprechend auch nicht an seiner eigenen Überführung mitwirken muss.
Polizeiliche
Vorladung
Im Falle einer telefonischen, schriftlichen oder persönlichen Kontaktaufnahme durch die Polizei ist es entscheidend, keinerlei Angaben zu machen. Dies gilt für jede Art der Beschuldigung, ob kleines Verkehrsdelikt oder schweres Gewaltdelikt. Polizeilichen Vorladungen muss keine Folge geleistet werden.